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Aktuelle Corona-Verordnung

Laut der neuen Corona-Verordnung vom 08. März 2021 dürfen Kunstschulen unter einschränkenden Regelungen wieder Einzel- oder Präsenzunterricht in kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern bis 14 Jahren anbieten. Leider bleibt der Unterricht in Ballett und Tanz weiterhin untersagt.

Ausnahmen für Präsenzunterricht sind in § 20, Abs. 3 der Corona-Verordnung festgelegt:

Demnach ist Kunstschulen in Land- bzw. Stadtkreisen mit einer konstanten Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 in den letzten fünf Tagen ein Präsenzangebot erlaubt. Leider trifft dies bisher erst auf 10 Land- und Stadtkreise, in denen unsere Kunstschulen liegen, zu. In den anderen Kreisen sind die Inzidenzwerte immer noch zu hoch.

Prüfungsvorbereitungen wie die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule sind erlaubt, wenn keine Online-Variante möglich ist.

Diese Regelungen sind zunächst bis 28. März 2021 gültig.

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