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Kunstschulen machen wieder Angebote

Seit der letzten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 22. Mai 2020 können die Kunstschulen wieder Angebote in Kursformaten bis max. 9 Personen plus Dozent*in machen.

Seit dem 5. Mai konnten bereits Studienvorbereitungen (u.a. in Meersburg, in Offenburg und Reutlingen) und Einzelunterricht durchgeführt werden. Diese schrittweise Wiederaufnahme des Kursbetriebs – unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln – ermöglicht vor allem den Abteilungen der Bildenden Kunst eine Öffnung für Kinder und Jugendliche, die von allen sehr ersehnt wurde. Zwar wurde an vielen Standorten kreativ und schnell Online-Angebote realisiert, doch das analoge Arbeiten konnte dadurch nicht ersetzt werden.

Theater und Darstellendes Spiel ist auch wieder möglich – wenn pro Kursteilnehmer 10 Quadratmeter an Fläche in den Proberäumen zur Verfügung stehen.

Einige Kunstschulen wie die Jukus in Stuttgart oder in Heidelberg haben bereits den Kursbetrieb für Kinder und Jugendlichen aufgenommen. Je nach Standort öffnen die Kunstschulen aber auch erst direkt nach den Pfingstferien am 15. Juni – beispielsweise in Donaueschingen und Filderstadt. Angebote in den Pfingstferien finden zum Teil auch schon wieder statt u.a. in Bruchsal und Heidenheim. Informieren Sie sich direkt in den Kunstschulen an ihrem Wohnort was dort geplant ist.

Die neuen Regelungen ermöglichen ab dem 2. Juni auch wieder eine Öffnung der Tanzsparten. Da hier die Regelung des Landes Baden-Württemberg 40 Quadratmeter pro Teilnehmer*in vorsieht, können die Kunstschulen aber doch noch keine Angebote machen, denn die Studios sind zwar groß, aber für diese Regelungen zu klein. Dies betrifft u.a. Kunstschulen in Biberach, Böblingen, Donaueschingen, Freiburg, Filderstadt, Ludwigsburg, Münsingen, Reutlingen und Winnenden.

Wo Kunstschulen ihre Ateliers in Schulen wie im Bodenseekreis oder Jugendhäusern wie in Walldorf haben, ist im Moment eine Öffnung auch noch nicht möglich, weil diese Räume noch nicht wieder zugänglich sind.

Kooperationen mit Schulen, egal ob in Kunstschulräumen oder in den Räumen der Schulen sind bis zu den Sommerferien untersagt.

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